Scheidungsrecht

Die gute Nachricht zuerst: zum dritten Mal in Folge ist die Zahl der Ehescheidungen in Deutschland gesunken. 2006 waren es rund 190.900 und damit 5,3 % weniger als 2005. Die schlechte: mehr als 148.600 minderjährige Kinder waren davon betroffen. Zwar knapp 8.000 weniger als im Vorjahr, aber immer noch viel zu viel.

Die einverständliche Scheidung ist die preiswerteste Lösung und Sie brauchen gemeinsam nur einen Anwalt. Sie setzt voraus, dass beide die Scheidung wollen und seit mindestens einem Jahr innerhalb der gemeinsamen Wohnung oder in verschiedenen Wohnungen getrennt leben. Fast 90 % der Ehen werden in Deutschland einvernehmlich geschieden, nicht nur um dem "Waschen schmutziger Wäsche" vor Gericht zu entgehen. Wir helfen beiden Partnern und finden gemeinsam für alle die beste Lösung.

Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, bleibt nur der Weg zum Familiengericht - ohne Gerichtsurteil geht es nicht. Anders als in anderen Verfahren vor dem Amtsgericht besteht in Scheidungsverfahren für den Antragssteller Anwaltszwang. Die Richter regeln, wie Vermögen und Rentenansprüche aufgeteilt werden (Zugewinn- und Versorgungsausgleich), wie viel Unterhalt dem kinderbetreuenden Partner zusteht und wie viel Unterhalt die Kinder bekommen. Eine schwierige Materie, aber wir helfen Ihnen und unterstützen Sie.

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und ordnet die Rechtsbeziehungen der Familienmitglieder untereinander und zu Dritten. Das Familienrecht umfasst darüber hinaus das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung, Vormundschaft und Lebenspartnerschaft. Haben Sie Probleme damit? Reden Sie mit uns.

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