Unterhaltsrecht

Das Unterhaltsrecht ist ein Teilgebiet des Familienrechts. Es legt fest, ob familienrechtliche Unterhaltsansprüche bestehen und an wen sie sich richten. Am 01. Januar 2008 trat die Reform des Unterhaltsrechts mit weitgehenden Änderungen in Kraft. "Kinder sind bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig", sagt das Bundesministerium der Justiz, "deshalb stellen wir ihr Wohl an die erste Stelle."

An zweiter Stelle und ebenfalls schutzbedürftig sind mit Blick auf die Kinder alle Eltern, die Kinder betreuen, egal, ob sie verheiratet sind oder waren, gemeinsam oder allein ein Kind großziehen.

Grundsätzlich aber sind jetzt nach einer Trennung alle Ehepartner für ihren Unterhalt selbst verantwortlich. Geschiedene Ehepartner sollen viel eher als früher wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Darüber hinaus wurde der Grundsatz einer unbegrenzten Lebensstandardgarantie abgeschafft. Dadurch lassen sich Unterhaltsansprüche befristen und in der Höhe begrenzen. Doch wie immer, keine Regel ohne Ausnahme. Wenn eine Ehe mit einem Alleinverdiener sehr lange gedauert hat und der haushaltsführende Ehepartner keine Chancen mehr hat, beruflichen Anschluss zu finden, kann ihm der Richter einen längeren Unterhalt zusprechen.

Bei der Berechnung des Kindes- und Ehegattenunterhaltes richten sich die Familiengerichte in der Regel nach der so genannten "Düsseldorfer Tabelle". Sie wurde von den Familienrichtern des Oberlandesgerichts Düsseldorf erstellt, wird alle zwei Jahre überarbeitet und neu angepasst. Sie ist zwar kein Gesetz, wird aber de facto von allen deutschen Familiengerichten angewendet. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab am 01.01.2009 die neueste Fassung heraus:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2009/2009-01-05_ddorfer_tab.pdf
Sein Sprecher Ulrich Egger erklärte dazu: "Der Gesetzgeber wolle hiermit den Blickwinkel der Kinder einnehmen. Ein älteres Kind hat eben größere Bedürfnisse." Im Ergebnis bedeutet die Änderung gestiegene Unterhaltssätze zwischen € 2.- und € 39.- monatlich, wobei die Sätze mit dem Alter der Kinder stärker steigen.

Im Grunde genommen ist das Unterhaltsrecht eine Kernreform des Scheidungsrechtes. Das Bundesministerium für Justiz meint daher auch: "Die Reform des Unterhaltsrechts ist ein wichtiger Schritt zu einer modernen Familienpolitik."

Aber man kann es drehen und wenden wie man will: Geschiedene Mütter werden durch die Reform schlechter gestellt als vorher. Nach der alten Regelung sollten sie früher nach acht Jahren arbeiten gehen, während unverheiratete Frauen drei Jahre Unterhalt bekamen. Die Betreuungsmöglichkeiten in Kindergärten und Schulen am Wohnort bekommen nun eine ausschlaggebende Bedeutung: Wenn die Kinder dort unterkommen, kann von der Mutter verlangt werden, in dieser Zeit arbeiten zu gehen, um soweit wie möglich für sich selbst zu sorgen. In Einzelfällen können die Gerichte einen verlängerten Unterhaltsanspruch zuerkennen: Etwa dann, wenn das Kind nach einer schwierigen Trennung mehr Zuwendung braucht, seine Hausaufgaben nicht alleine machen kann oder der Hort nach der Schule schwer erreichbar ist.

Die Reform gilt für alle Trennungen und Scheidungen, die nach dem 1. Januar 2008 ausgesprochen wurden. Wann die Paare geheiratet haben und ob sie ihr Eheleben noch nach dem alten Recht ausgerichtet haben, spielt keine Rolle. Unter Umständen sind von der Unterhaltsrechtsreform auch Paare betroffen, die bereits geschieden sind.

Bestehende Unterhaltstitel können nämlich abgeändert werden, wenn sich dadurch die Höhe der Zahlungen wesentlich nach oben oder unten ändern würde und - das ist der springende Punkt - dem ehemaligen Partner die Änderung zuzumuten ist.

In allen Fällen ist eine rechtliche Beratung anzuraten. An sich ganz einfach, Sie müssen nur einen Termin mit Rechtsanwalt Kai Haenel vereinbaren.

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